Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
22.10.2021
Sonstiges
08.09.2021
Entscheidungen im Verfahren
03.07.2020
Termine
03.04.2019
Eröffnungen
07.03.2019
Sicherungsmaßnahmen
14.11.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
02.05.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
05.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
27.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
13.02.2012
Neueintragungen